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Information für Angehörige
Belastende Situation für Betroffene und Angehörige? Wir zeigen Ihnen was zu beachten ist.
Mein Angehöriger, Freund oder Bekannter wurde verhaftet.
Der Anwalt ist informiert. Was jetzt?
Untersuchungshaft (U-Haft) bedeutet:
Kein Besuch, kein Telefonat und kein Brief ohne Kontrolle und Genehmigung!
Achtung: Briefe an den Angehörigen/Freund/Bekannten in die U-Haft werden vom Staatsanwalt oder Richter vorher geöffnet und (mit)gelesen, Besuche und Telefonate überwacht.
Der Inhaftierte muss für fast alles Anträge stellen. Auf der Homepage der JVA gibt es hierzu Hinweise. Bitte die Hinweise der JVA beachten betreffend
- Besuche
- Telefonate
- Geld für Einkäufe
- Kleidung, Wäsche
Für die Beantragung der Besuchs- und Telefonerlaubnisse werden lesbare Kopien der Personalausweise und für die Telefonerlaubnis die Angabe der Telefonnummer benötigt.
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