
Das deutsche Justizsystem
Das Justizsystem in Deutschland und seine Besonderheiten
Das Justizsystem in Deutschland ist in 24 Oberlandesgerichtsbezirke unterteilt. Deutschlandweit gibt es daneben 115 Landgerichte und 638 Amtsgerichte. Bei einem Oberlandesgericht oder, sofern zuständig, dem Bundesgerichtshof, werden insbesondere Revisionen gegen Strafurteile durchgeführt.
Jedem Oberlandesgericht sind mehrere Landgerichte und Amtsgerichte zugeordnet. Die Zuständigkeit eines Gerichtsbezirks kann im Strafverfahren entscheidend sein, etwa bei Ermittlungsverfahren, Anklagen, Haftfragen, Berufungen oder Revisionen. Grundsätzlich gilt bei einer Ermittlung das so genannte Tatortprinzip, das bedeutet, da wo der Tatort ist, liegt auch die Zuständigkeit der Justiz (Ausnahmen sind möglich, insbesondere bei Jugendverfahren).
Herrin der Ermittlungen ist immer eine Staatsanwaltschaft, die auch bestimmt ob und wo eine Anklage erfolgt. Die Staatsanwaltschaften sitzen bei allen Landgerichten und den Oberlandesgerichten. In Deutschland gibt es daher 123 Staatsanwaltschaften, denen 24 Generalstaatsanwaltschaften vorstehen. Die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) nennt man übrigens Generalbundesanwaltschaft (GBA).
Zu den Kernaufgaben der Bundesanwaltschaft gehören Revisionsverfahren vor dem BGH in Karlsruhe. Ferner Staatsschutzverfahren, also die Verfolgung von Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit (z.B. Terrorismus, Spionage, Landesverrat). Außerdem, Völkerstrafrecht, also die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
StrafrechtDirekt bietet einen Überblick über sämtliche OLG-Bezirke sowie die zugehörigen Landgerichte und Haupt-Justizvollzugsanstalten. Zusätzlich können Sie gezielt nach Strafverteidigern, Dolmetschern und Gutachtern suchen, die in dem jeweiligen Gerichtsbezirk tätig sind.
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