
Strafrechtbegriffe
Zu den Begriffen und den fachlichen Unterschieden im Detail:
Rechtsanwalt (RA)
Die allgemeine, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für einen Juristen, der Rechtsberatung anbietet. Er kann in jedem Rechtsgebiet tätig sein.
Strafverteidiger
Beschreibt einen Rechtsanwalt, der sich auf die Verteidigung in Strafverfahren konzentriert. Es ist keine eigene Berufsbezeichnung, sondern eine Tätigkeitsbeschreibung. Jeder Strafverteidiger ist Rechtsanwalt, aber nicht jeder Rechtsanwalt ist Strafverteidiger.
Fachanwalt für Strafrecht
Ein Anwalt, der nach § 43c BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) durch die Rechtsanwaltskammer den Titel verliehen bekommt. Er muss spezielle theoretische Kenntnisse (Fachanwaltslehrgang) und eine hohe Anzahl an praktischen Fällen nachweisen. Er ist ein „Spezialist“ mit offizieller Qualifikation.
Spezialist / Experte
Beides sind informelle Begriffe, die die besondere Tiefe der Kenntnisse eines Anwalts hervorheben, oft durch viele Jahre Praxis. Sie sind häufig mit dem Fachanwaltstitel verbunden, da der BGH entschieden hat, dass die Bezeichnung „Spezialist“ nur bei entsprechender Qualifikation (mindestens Fachanwaltsniveau) zulässig ist.
Pflichtverteidiger
Ein Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, der vom Gericht bestellt wird, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers gesetzlich erforderlich ist.
Die Pflichtverteidigung dient dazu, ein faires Strafverfahren sicherzustellen und die Rechte der beschuldigten Person zu wahren.
